AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Hundeschule Martina Ohmenzetter

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Für alle geschäftlichen Kontakte zwischen der „Hundeschule Martina Ohmenzetter“ (im Folgenden „Hundeschule“ genannt) und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.

Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Textform und der Bestätigung durch die Hundeschule.

2. Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Teilnehmer bestimmte Inhalte zu vermitteln.

Die Hundeschule unterbreitet Handlungsvorschläge und schuldet keinen bestimmten Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.

Die Teilnahme an allen Übungen während Kursen, Einzelstunden, Workshops etc. sowie die Entscheidung, ob der Teilnehmer seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Teilnehmers und erfolgen auf eigenes Risiko.

Dies gilt ebenso für die spätere Umsetzung der von der Hundeschule vermittelten Handlungsvorschläge.

3. Anmeldung, Fahrtkosten, Preise und Zahlung

3.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das auf der Homepage der Hundeschule bereitgestellte Kontaktformular. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Hundeschule zustande.

Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird der Teilnehmer nach Eingang der Anmeldung entsprechend informiert.

3.2 Mit der Anmeldung zu Einzelstunden, Seminaren, Workshops, Kursen und sonstigen Veranstaltungen erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

3.3 Bucht der Teilnehmer eine Einzelstunde oder Veranstaltung bei sich vor Ort, erhebt die Hundeschule ab einer Fahrstrecke von 5 km pro Strecke ein Fahrtgeld von 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer.

3.4 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage der Hundeschule veröffentlichten Preise. Für individuell gestaltete Trainingsstunden werden die Preise nach vorheriger Absprache vereinbart.

3.5 Einzelstunden sind vor Beginn der jeweiligen Trainingsstunde zu bezahlen.

3.6 Kurse, Monatsabo, Workshops und Seminare sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, per Überweisung zu bezahlen.

Eine Teilnahme kann grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgen.

4. Monatsabo / regelmäßige Teilnahme

4.1 Abschluss des Abonnements

Für bestimmte regelmäßig stattfindende Angebote bietet die Hundeschule ein Monatsabo an.

Das Monatsabo wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und berechtigt den Teilnehmer zur regelmäßigen Teilnahme an dem jeweils gebuchten Angebot einmal wöchentlich.

Mit Abschluss des Monatsabonnements wird dem Teilnehmer ein fester Teilnahmeplatz im gebuchten Angebot reserviert.

4.2 Monatlicher Mitgliedsbeitrag

Für das Monatsabo ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils spätestens bis zum 3. Kalendertag eines Monats per Überweisung auf das von der Hundeschule angegebene Konto zu zahlen.

Für Teilnehmer, die das Eröffnungsangebot zum vereinbarten Monatsbeitrag von 65,00 EUR pro Monat abschließen, gilt dieser Beitrag für die weitere Laufzeit des Abonnements, solange das Abonnement ohne Unterbrechung fortbesteht.

Für Neukunden, die zu einem späteren Zeitpunkt ein Monatsabo abschließen, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils ausgeschriebene Monatsbeitrag.

Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig davon zu entrichten, ob der Teilnehmer einzelne angebotene Termine tatsächlich wahrnimmt.

4.3 Kalkulation und Ausfallzeiten der Hundeschule

Das Monatsabo berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an einem wöchentlichen Kursangebot.

Die Kalkulation des Abonnements basiert auf 40 stattfindenden Kurswochen pro Kalenderjahr.

Bis zu 12 Kurswochen pro Kalenderjahr werden für Urlaubszeiten, Krankheit, Fortbildungen sowie sonstige betriebsbedingte Ausfallzeiten der Hundeschule freigehalten.

Diese bis zu 12 Ausfallwochen sind bereits in der Kalkulation des Monatsabonnements berücksichtigt.

Für diese im Rahmen des Abonnements vorgesehenen Ausfallzeiten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Beitragsminderung oder Nachholung der ausgefallenen Kursstunden.

Die konkrete Lage der Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungszeiten wird von der Hundeschule festgelegt und den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.

4.4 Zusätzliche Ausfallzeiten der Hundeschule

Sollten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 12 Kurswochen aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildungen oder sonstigen von der Hundeschule veranlassten Ausfallzeiten ausfallen, werden die über die 12 bereits einkalkulierten Ausfallwochen hinausgehenden Ausfälle entsprechend berücksichtigt.

Für darüber hinausgehende Ausfälle wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder eine entsprechende Gutschrift gewährt.

4.5 Verhinderung des Teilnehmers

Kann der Teilnehmer aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger persönlicher Verhinderung nicht an einem angebotenen Kurs teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Beitragsminderung oder Nachholung des versäumten Termins.

Der für den Teilnehmer reservierte Kursplatz bleibt während der Vertragslaufzeit bestehen.

4.6 Kündigung durch den Teilnehmer

Das Monatsabo kann monatlich gekündigt werden.

Die Kündigung muss spätestens bis zum 3. Kalendertag des laufenden Monats in Textform, insbesondere per E-Mail, bei der Hundeschule eingehen.

Geht die Kündigung bis einschließlich zum 3. Kalendertag eines Monats bei der Hundeschule ein, endet das Abonnement mit Ablauf dieses Monats.

Geht die Kündigung nach dem 3. Kalendertag eines Monats ein, endet das Abonnement mit Ablauf des darauffolgenden Monats.

Die Hundeschule bestätigt den Eingang der Kündigung in Textform. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der Hundeschule maßgeblich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.7 Zahlungsverzug

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 3. Kalendertag des jeweiligen Monats zu entrichten.

Wird der Beitrag nicht fristgerecht gezahlt, ist die Hundeschule berechtigt, den Teilnehmer zur Zahlung des ausstehenden Betrages aufzufordern und eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen.

Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist ist die Hundeschule berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund zu kündigen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Mit Beendigung des Abonnements entfällt der Anspruch auf den reservierten Teilnahmeplatz. Die Hundeschule ist berechtigt, den frei gewordenen Platz anschließend anderweitig zu vergeben.

4.8 Beendigung des Abonnements

Mit Beendigung des Abonnements endet die Berechtigung zur Teilnahme am gebuchten Angebot.

Bereits gezahlte Monatsbeiträge werden grundsätzlich nicht anteilig für nicht mehr in Anspruch genommene Kurswochen oder Termine zurückerstattet, soweit die Beendigung nicht auf einer von der Hundeschule zu vertretenden Pflichtverletzung oder einer zwingenden gesetzlichen Regelung beruht.

5. Rücktritt und Absage durch den Teilnehmer

5.1 Der Teilnehmer kann bis zu einer Woche nach Anmeldung kostenfrei von Kursen, Seminaren, Workshops oder sonstigen Veranstaltungen der Hundeschule zurücktreten, sofern die Veranstaltung nicht bereits innerhalb dieses Zeitraums beginnt.

Bei späterer Abmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Bei einer Abmeldung innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Der Rücktritt muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Hundeschule.

Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

5.2 Der Teilnehmer kann bis zu 48 Stunden vor Beginn einer Einzelstunde oder offenen Gruppenstunde, wie beispielsweise dem Lernspaziergang, kostenfrei absagen.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet.

Die Absage muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage bei der Hundeschule.

5.3 Bei festen, geschlossenen Kursen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift für vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommene Stunden, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

6. Rücktritt / Absage durch die Hundeschule

6.1 Die Hundeschule behält sich vor, ausgeschriebene Seminare, Workshops, Gruppenstunden, Kurse und Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 2 Tage vor der Veranstaltung abzusagen.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

6.2 Bei Ausfall des Trainers oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, ist die Hundeschule berechtigt, eine Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.

Bei einer Verschiebung kann der Teilnehmer zwischen der Teilnahme am angebotenen Ersatztermin und der Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr wählen.

Im Falle einer ersatzlosen Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.

6.3 Die Hundeschule kann einen Teilnehmer vor Beginn oder während einer Veranstaltung von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn sich dieser vertragswidrig verhält und insbesondere andere Teilnehmer, Menschen oder Tiere gefährdet werden.

Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Änderungsvorbehalte

Die Hundeschule behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen, beispielsweise einen Wechsel des Veranstaltungsortes oder eine Änderung der Trainingszeiten, vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.

Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

8. Verhalten während der Veranstaltungen

8.1 Hunde sind während Einzelstunden, Kursen, Workshops, Seminaren sowie während der Wartezeiten grundsätzlich an der Leine zu führen.

Freilauf ist ausschließlich auf ausdrückliche Anweisung des Hundetrainers gestattet.

8.2 Bei unangemessenem, grob fahrlässigem oder tierschutzwidrigem Verhalten gegenüber eigenen oder fremden Hunden behält sich die Hundeschule vor, den entsprechenden Teilnehmer von der Veranstaltung sowie von weiteren Stunden auszuschließen.

Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

8.3 Den Anweisungen des Trainers ist während der Veranstaltung Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit von Mensch und Tier oder dem ordnungsgemäßen Ablauf des Trainings dienen.

9. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet oder zu hören sind, dürfen nur auf Grundlage einer hierfür wirksamen Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage erstellt und verwendet werden.

Eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Aufnahmen zu Werbezwecken kann gesondert und freiwillig erteilt werden.

Die Verweigerung oder der Widerruf einer solchen Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule, soweit die Teilnahme nicht ausnahmsweise ohne die betreffende Aufnahme nicht möglich ist.

Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule gestattet.

10. Urheberrecht

Alle von der Hundeschule zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationsblätter, Trainingspläne, Präsentationen, Skripte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den Eigengebrauch des Teilnehmers bestimmt.

Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Verbreitung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Hundeschule zulässig.

11. Teilnahmebedingungen und Haftung

11.1 Die Teilnahme an Einzelstunden, Kursstunden, Seminaren und Workshops erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, seinen Hund oder seine Begleitpersonen verursacht werden.

Die Hundeschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Hundeschule oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn der Hund über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt und für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Die Hundeschule ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern.

Der Teilnehmer versichert außerdem, dass der mitgebrachte Hund keine ansteckende Erkrankung hat.

Über besondere Verhaltensauffälligkeiten des Hundes ist die Hundeschule bereits bei der Anmeldung zu informieren.

Ebenso ist die Hundeschule vor Veranstaltungsbeginn über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren.

11.3 Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Elternteils bzw. einer erziehungsberechtigten Person gestattet.

11.4 Personen, die ihrem Hund bewusst Gewalt oder Schmerzen zufügen oder Hilfsmittel einsetzen, die beim Hund Schmerzen oder Angst verursachen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Hundeschule Martina Ohmenzetter

Stand: August 2026

 

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